Musiklehrer, deren Unterrichtstätigkeit wir ausdrücklich empfehlen können
Bezugnehmend auf das Herrenbergurteil nutzen auch selbständig tätige Musiklehrer freiberuflich unsere Musikschulräume.
Diese befreundeten Musiklehrer verfügen über eine langjährige Unterrichtserfahrung, große Menschenkenntnis, schier unendlich Geduld und stehen oft selbst auf der Bühne.
Die eigene Freude am Musizieren ist die Triebfeder, ihren jungen oder jung gebliebenen Schülern in jeder Unterrichtsstunde diese „Freude am Tun“ zu vermitteln.