Was kostet der Unterricht im Monat?

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Wird auch während der Ferien und an Feiertagen unterrichtet?

In den Ferien und an Feiertagen findet wie an allen Musikschulen kein Unterricht statt. Als Grundlage für die genauen Ferientermine dient der Schulkalender des Weinsberger Tals (Link)

Wird das Unterrichts-Honorar auch in den Ferien fällig?

Ja, weil das Honorar einer *monatlichen Ratenzahlung* entspricht. Beispielsweise kostet der Flöten-2er-Gruppenunterricht 540 EUR im Jahr. Anstatt also in einem typischen November 65,00 € und in einem Sommerferienmonat wie dem August 0,00 € abzubuchen, wird der Jahresbetrag gleichmäßig auf 12 Monate aufgeteilt = 45,00 € pro Monat. In den Monaten mit „vielen Unterrichtstagen“ bezahlen die Eltern also genau genommen *deutlich weniger*, als eigentlich zu verlangen wäre. Dies ist so geregelt weil Musiklehrer in den Ferien ja dennoch ihre monatlichen Verbindlichkeiten wie Miet- oder Kreditrückzahlungen leisten müssen. Außerdem sind die Unterrichtsgebühren für Sie als Kunden übersichtlicher hinsichtlich Ihres Familienbudgets. 

Was bedeutet „die Musikschule ist Mitglied im bdfm“?

Der bdfm ist der größte Verband von Musikschulen in privater und freier Trägerschaft in Deutschland. Um aufgenommen zu werden, muss die Musikschule strenge Auflagen erfüllen. Z.B. Qualifikation der Lehrkräfte, Beschaffenheit der Räume, der Instrumente, des Fächerangebots, der Sozialräume etc. Nicht jede Musikschule wird aufgenommen – wir aber schon! Es ist sozusagen ein „TÜF-Siegel“ für die Qualität, die Sie von uns erwarten dürfen. 

Gibt es Sozial-Ermäßigungen?

Ja, wir haben Sicherungssysteme angelegt. Unser Sozialfond sorgt dafür, dass *bestehende*, minderjährige Schüler bei plötzlicher Arbeitslosigkeit im Elternhaus eine 50%igen Ermäßigung bekommen.
Ein Anspruch haben Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger nach §28 Abs.7 Nr.2, SGB II (Erstattung: max. 39,50 € pro Monat vom Unterrichtsentgelt). Dieser Bedarf ist durch Nachweise von der ARGE zu erbringen und wird von der Musikschule überprüft. Der Unterrichtsbetrag kann auch zusammengesetzt werden aus Eigenmitteln, dem sogenannten Bildungspaket (dies wird direkt bei der ARGE beantragt d.h. 10,00 € pro Monat) und einen Teil aus unserem hauseigenen Sozialfond).
Weiterhelfen könnte Ihnen evtl auch einer der 3 Fördervereine für Musik in Weinsberg: Förderverein der kommunalen Musikschule, Förderverein der Kirchenmusik und die „Musikinitiative Weinsberg„. Zusätzlich gibt es noch den Sozialfond unseres Musikschulverbandes (Info).

Wie kann ich einen Geldbetrag in Ihren Sozialfond einbezahlen?

IBAN: DE20620901000297236032 – BIC-Code: GENODES1VHN
Volksbank Heilbronn (BLZ 620 901 00 – Kontonummer: 297236032)

Wann und wie wird das Unterrichtshonorar fällig?

Wir buchen unsere Honorare normalerweise am Montatsanfang ab. Da wir keine Buchhaltungsabteilung haben, kann sich die Abbuchung aber auch verspäten. Im Buchungstext finden Sie immer genau für welchen Monat wir abbuchen. Z.B. „09-2014“ bzw. “September  2014” für September 2014. Um keine Verwaltungsgebühren anfallen zu lassen, werden die Honorare im Lastschriftverfahren abgebucht. Sollten Sie bar oder per Dauerauftrag bezahlen wollen, berechnen wir einen Verwaltungskostenaufschlag von 5 € pro Monat.Hier können Sie die Formulare downloaden. 

Wie lautet Ihre Kontoverbindung?

IBAN: DE20620901000297236024 – BIC-Code: GENODES1VHN – VoBa Heilbronn

Was bestehen für Kündigungsfristen?

Wir möchten, dass Sie sich bei uns „sehr wohl“ und nicht „gezwungen“ fühlen. Deswegen kann dieser Unterrichtsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 31.08., 30.11., 28.02. und 31.05. beendet werden..

Was mache ich, wenn mein Kind krank ist oder auf einen Geburtstag eingeladen ist?

Bitte schicken Sie keine kranken Kinder in die Musikschule! Die Gefahr einer Ansteckung von anderen oder des Lehrers ist zu groß! Im Gruppenunterricht gleicht sich eine vorübergehende Kinderkrankheit aus, da der Unterrichts-Partner ja in der Regel „auch mal“ krank wird. 
Dies gilt auch bei „Geburtstags-Abmeldungen“ – auch dies gleicht sich normalerweise über´s Jahr verteilt aus. Im Einzelunterricht bieten wir Ihnen an, uns jemanden anderen in Ihre Stunde zu schicken! Z.B. ein Geschwisterkind, Mama, Papa, Oma, Opa, Nachbar etc. –  so geht Ihnen keine einzige Stunde verloren!!! 
Wird der Einzelunterricht nicht mindestens 1 Tag vorher abgesagt besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin! 

Was passiert, wenn der Lehrer absagen muss? (bei Erkrankung oder Weiterbildung)

Die Lehrkraft kann 1x pro Halbjahr aus Krankheitsgründen den Unterricht ausfallen lassen ohne ihn nachholen zu müssen. Diese Regelung gilt auch bei einer Lehrer-Fortbildung 1x pro Jahr, da der Unterricht mit frischen Ideen bereichert wird und sich dies äußerst positiv auf das Vorankommen auswirkt.
Anderweitig vom Lehrer abgesagte Stunden werden selbstverständlich durch Ersatztermine oder besondere Veranstaltungen für die Schüler nachgeholt.

Was sind die Unterschiede zu vielen anderen Musikschulen?

Wir erheben keine Aufnahmegebühr, keine Zuschläge für auswärtige Schüler & keine Erwachsenenzuschläge
Wir fördern und unterstützen in außergewöhnlichem Maße öffentliche Auftritte derjenigen Schüler, die das ebenfalls wollen!
Wenn wir einen freien Unterrichtsplatz haben, können Sie – bei wochengenauer Abrechnung – sofort einsteigen. Und bei einer Kündigung genauso problemlos am Ende des nächsten Monats wieder aussteigen. Dadurch möchten wir es Ihnen leicht machen und dazu ermutigen, unsere Dienstleistung auszuprobieren.
Wir sind sicher, Sie werden unser Engagement für jeden einzelnen Schüler und unser besonderes Flair spüren.
Wir stellen den Schüler & dessen Ziele in den Mittelpunkt (und nicht eine “Jugend-Musiziert” Teilnahme).
Wir bemühen uns, flexibel und freundlich alle Ihre Anliegen zur besten Lösung zu führen. Mit uns kann man reden!
..auch über eine “Jugend-Musiziert” Teilnahme – klaro!  Smile PS: wir haben jedes Jahr Wettbewerbs-Preisträger in unseren Schülerreihen