Was bestehen für Kündigungsfristen?
Wir möchten, dass Sie sich bei uns „sehr wohl“ und nicht „gezwungen“ fühlen. Deswegen kann dieser Unterrichtsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 31.08., 30.11., 28.02. und 31.05. beendet werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (per Post an die Postanschrift oder per E-Mail). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum.
Wir schließen keine Online-Verträge ab.
Wir stehen auf Ihrer Seite: Vier Kündigungsmöglichkeiten pro Jahr geben uns die Möglichkeit, auch bei nachlassender Lern-Motivation eines Schülers oder einer schwierigen Lebensphase, unser Musik-Coaching darauf einzustellen und unsere Schüler stark zu machen für die Herausforderungen des Lebens. Und sollte trotz aller unserer und Ihrer Bemühungen eine Kündigung nötig sein, ist es dennoch ein überschaubarer Zeitabschnitt bis zum Ausscheiden aus unserer Musikschule.
Wird auch während der Ferien und an Feiertagen unterrichtet?
In den Ferien und an Feiertagen findet wie an allen Musikschulen kein Unterricht statt. Als Grundlage für die genauen Ferientermine dient der Schulkalender des Weinsberger Tals (Link)
Wird das Unterrichts-Honorar auch in den Ferien fällig?
Ja, weil das Honorar einer *monatlichen Ratenzahlung einer Jahressumme* entspricht. Beispielsweise kostet der Flöten-2er-Gruppenunterricht 690 EUR im Jahr (das ist die hintere Spalte in unserer Gebührenübersicht). Anstatt also in einem „typischen November“ mit 4 Unterrichtswochen 75,60 € und in einem „Sommerferienmonat August“ 0,00 € abzubuchen, wird der Jahresbetrag gleichmäßig auf 12 Monate aufgeteilt = 57,50 € pro Monat. In den Monaten mit „vielen Unterrichtstagen“ bezahlen die Eltern also genau genommen *deutlich weniger*, als eigentlich zu verlangen wäre. Die Unterrichtsgebühren sind für Sie als Kunden übersichtlich im Sinne einer kalkulierbaren, monatlich gleichbleibenden Zahlung.
Was mache ich, wenn mein Kind krank ist oder auf einen Geburtstag eingeladen ist?
Bitte schicken Sie keine kranken Kinder in die Musikschule! Die Gefahr einer Ansteckung von anderen oder des Lehrers ist zu groß! Im Gruppenunterricht gleicht sich eine vorübergehende Kinderkrankheit aus, da der Unterrichts-Partner ja in der Regel „auch mal“ krank wird.
Dies gilt auch bei „Geburtstags-Abmeldungen“ – auch dies gleicht sich normalerweise über´s Jahr verteilt aus. Im Einzelunterricht bieten wir Ihnen an, uns jemanden anderen in Ihre Stunde zu schicken! Z.B. ein Geschwisterkind, Mama, Papa, Oma, Opa, Nachbar etc. – so geht Ihnen keine einzige Stunde verloren!!!
Wird der Einzelunterricht nicht mindestens 1 Tag vorher abgesagt besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin!
Was kostet der Musikunterricht?
Wann und wie wird das Unterrichtshonorar fällig?
Wir buchen unsere Honorare normalerweise am Montatsanfang ab. Da wir keine Buchhaltungsabteilung haben, kann sich die Abbuchung aber auch verspäten. Um keine Verwaltungsgebühren anfallen zu lassen, werden die Honorare im Lastschriftverfahren abgebucht. Sollten Sie bar oder per Dauerauftrag bezahlen wollen, berechnen wir einen Verwaltungskostenaufschlag von 5 € pro Monat. Hier können Sie sich anmelden. Senden Sie uns eine eMail um sich unsere Anmeldungsformulare herunterzuladen.
Wie lautet Ihre Kontoverbindung?
Name: Musikschule funtastico
IBAN: DE74622901100297236024
BIC: GENODES1SHA
VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG
Gibt es Sozial-Ermäßigungen?
Ja, wir haben Sicherungssysteme angelegt. Unser Sozialfond sorgt dafür, dass *bestehende*, minderjährige Schüler bei plötzlicher Arbeitslosigkeit im Elternhaus eine 50%igen Ermäßigung bekommen.
Ein Anspruch haben Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger nach §28 Abs.7 Nr.2, SGB II (Erstattung: max. 39,50 € pro Monat vom Unterrichtsentgelt). Dieser Bedarf ist durch Nachweise von der ARGE zu erbringen und wird von der Musikschule überprüft. Der Unterrichtsbetrag kann auch zusammengesetzt werden aus Eigenmitteln, dem sogenannten Bildungspaket (dies wird direkt bei der ARGE beantragt d.h. 10,00 € pro Monat) und einen Teil aus unserem hauseigenen Sozialfond).
Weiterhelfen könnte Ihnen evtl auch einer der 3 Fördervereine für Musik in Weinsberg: Förderverein der kommunalen Musikschule, Förderverein der Kirchenmusik und die „Musikinitiative Weinsberg„. Zusätzlich gibt es noch den Sozialfond unseres Musikschulverbandes (Info).
Was bedeutet "die Musikschule ist Mitglied im bdfm"?
Der bdfm (Link) ist der größte Verband von Musikschulen in privater und freier Trägerschaft in Deutschland. Um aufgenommen zu werden, muss die Musikschule strenge Auflagen erfüllen. Z.B. Qualifikation der Lehrkräfte, Beschaffenheit der Räume, der Instrumente, des Fächerangebots, der Sozialräume etc. Nicht jede Musikschule wird aufgenommen. Es ist sozusagen ein „TÜF-Siegel“ für die Qualität, die Sie von uns erwarten dürfen. Wir unterrichten mit Herz und Kompetenz.

Was passiert, wenn der Lehrer absagen muss? (bei Erkrankung oder Weiterbildung)
Die Lehrkraft kann 1x pro Halbjahr aus Krankheitsgründen den Unterricht ausfallen lassen ohne ihn nachholen zu müssen. Diese Regelung gilt auch bei einer Lehrer-Fortbildung 1x pro Jahr, da der Unterricht mit frischen Ideen bereichert wird und sich dies äußerst positiv auf das Vorankommen auswirkt.
Anderweitig vom Lehrer abgesagte Stunden werden selbstverständlich durch Ersatztermine oder besondere Veranstaltungen für die Schüler nachgeholt. Fallen aus diesen Gründen mehr als 2 Unterrichtsstunden jährlich aus, kann die Unterrichtsgebühr ab der dritten Unterrichtsstunde anteilig zurückerstattet werden.
Wie kann ich einen Geldbetrag in Ihren Sozialfond einbezahlen?
Kontoverbindung:
IBAN: DE74622901100297236024
Betreff „Für Sozialfond“
Inhaber: Musikschule funtastico
VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG
BIC: GENODES1SHA
Was sind die Unterschiede zu vielen anderen Musikschulen?
Unsere Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt Heilbronn anerkannt. Wir arbeiten nicht nach der Maxime der Gewinn-Maximierung und erheben keine Aufnahmegebühr, keine Zuschläge für auswärtige Schüler & keine Erwachsenenzuschläge. Unser Sozialfond fördert Schülerfamilien in herausfordernden Lebenssituationen.
Wir unterstützen in außergewöhnlichem Maße öffentliche Auftritte derjenigen Schüler, die das ebenfalls wollen!
Wenn wir einen freien Unterrichtsplatz haben, können Sie – bei wochengenauer Abrechnung – sofort einsteigen. Und bei einer Kündigung problemlos an 4 Kündigungszeiten im Jahr wieder aussteigen. Dadurch möchten wir es Ihnen leicht machen und dazu ermutigen, unser Unterrichtsangebot auszuprobieren.
Wir sind sicher, Sie werden unser Engagement für jeden einzelnen Schüler und unser besonderes Flair spüren.
Wir stellen die Ziele von Ihnen, Ihrem Kind in den Mittelpunkt (und nicht eine “Jugend-Musiziert” Teilnahme).
Wir bemühen uns, flexibel und freundlich alle Ihre Anliegen zur besten Lösung zu führen. Mit uns kann man reden! (auch über eine “Jugend-Musiziert” Teilnahme – klaro! – und natürlich haben wir jedes Jahr Wettbewerbs-Preisträger in unseren Schülerreihen!
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Welche Vorteile haben unsere Schüler vom abgeschlossene Rahmenvertrag mit der GEMA zum Thema "Legales Kopieren"
Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Allerdings besteht die Möglichkeit, durch Abschluss eines Lizenzvertrages Fotokopien von Noten und Liedtexten herzustellen und zu verwenden. Die VG Musikedition als Rechteinhaber kommt damit dem Wunsch vieler Kindergärten und Musikschulen nach, eine legale und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten absoluten Fotokopierverbot zu ermöglichen. Zur Abwicklung der Rechteeinräumung hat die VG Musikedition die GEMA beauftragt.
Legal Kopieren – wir wissen wie! Und Sie sind geschützt!
Gibt es auch eine "Geschwister-Ermäßigung"?
Da die Dozenten-Honorare prozentual direkt an den Einnahmen hängen, gibt es bei uns keine Geschwisterermäßigung. Aber melden Sie sich gern bei der Schulleitung direkt und wir reden. Es gibt auch andere Möglichkeiten, wie wir Ihr Vertrauen in unsere pädagogische Arbeit bei mehreren Schülern (auch Elternteilen und Kindern) aus einer Familie bei uns honorieren können.
Wie ist die Ferienverteilung inkl. Feiertage im Weinsberger Tal 2025/26
🍂 Herbstferien 2025
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Montag, 27. Oktober 2025 – Freitag, 31. Oktober 2025
→ inkl. Allerheiligen (Sa, 1. November 2025)
🎄 Weihnachtsferien 2025/26
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Montag, 22. Dezember 2025 – Dienstag, 6. Januar 2026
→ inkl. 1. Weihnachtsfeiertag (25.12.25), 2. Weihnachtsfeiertag (26.12.25), Neujahr (01.01.26) und Heilige Drei Könige (06.01.26)
🎭 Faschingsferien 2026
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Montag, 16. Februar 2026 – Freitag, 20. Februar 2026
✝ Osterferien 2026
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Donnerstag, 2. April 2026 – Samstag, 18. April 2026
→ inkl. Karfreitag (03.04.26) und Ostermontag (06.04.26)
🌸 Pfingstferien 2026
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Dienstag, 26. Mai 2026 – Samstag, 6. Juni 2026
→ inkl. Pfingstmontag (25.05.26) und Fronleichnam (04.06.26)
☀ Sommerferien 2026
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Donnerstag, 30. Juli 2026 – Samstag, 12. September 2026
🇩🇪 Gesetzliche Feiertage im Schuljahr (unterrichtsfrei)
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Tag der Deutschen Einheit: 3. Oktober 2025 (Fr)
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Allerheiligen: 1. November 2025 (Sa, liegt in Herbstferien)
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Neujahr: 1. Januar 2026 (Do, liegt in Weihnachtsferien)
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Heilige Drei Könige: 6. Januar 2026 (Di, liegt in Weihnachtsferien)
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Karfreitag: 3. April 2026 (Fr, in Osterferien)
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Ostermontag: 6. April 2026 (Mo, in Osterferien)
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Tag der Arbeit: 1. Mai 2026 (Fr, schulfrei)
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Christi Himmelfahrt: 14. Mai 2026 (Do, schulfrei)
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Pfingstmontag: 25. Mai 2026 (Mo, Beginn Pfingstferien)
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Fronleichnam: 4. Juni 2026 (Do, in Pfingstferien)
